Anpassung der Schwimmbadgebühren zum Saisonbeginn 2018

Unter der Federführung von ukw und cdu wurde ein gemeinsamen Vorschlag für die neue Gebührenordnung des Schwimmbades erarbeitet, dem sich auch die Fraktionen von FDP, SPD und Freien Wählern vorbehaltlos anschließen konnten. Das somit von allen Fraktionen getragene und als gemeinsamer Antrag eingereichte Ergebnis sieht eine Gebührenstruktur vor, in der insbesondere das Ungleichgewicht bei den Saisonkarten ausgeglichen wird.
Einer moderaten Erhöhung der Einzelpreise (und als logische Folge auch der Zehnerkarten) für die jeweiligen Benutzergruppen werden deutliche Ersparnisse für Kinder, Jugendliche und Ermäßigungsberechtigte (Schüler*innen ab 18, Studierende, Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50, Wehr- und Freiwilligendienstleistende ab 18) bei den Saisonkarten gegenüberstehen. Geringverdienende und Leistungsbeziehende nach SGB II und XII erhalten zudem unverändert wie bisher auf Nachweis eine deutliche Ermäßigung auf den Saisonkartenpreis.
Weiterhin wurde der Preis der neu vorgesehenen Familienkarte für “Einelternfamilien” so gestaltet, das bereits eine Kleinfamilie, bestehend aus einem Elternteil und einem Kind, durch dieses Angebot tatsächlich eine Ersparnis gegenüber dem Einzelpreis erhält.
In Anlehnung an die umliegenden Konkurrenzbäder haben sich die Fraktionen außerdem dafür entschieden, dass auch in Kelkheim Kinder erst ab 6 Jahren Eintritt zahlen sollen – bisher mussten sie schon ab 4 Jahren zahlen. Bei den ermäßigten Eintrittspreisen wird weiterhin zukünftig berücksichtigt, dass es neben dem Bundesfreiwilligendienst auch andere Freiwilligendienste gibt, weshalb der Begriff “Bundesfreiwilligendienstleistende” in der Satzung in “Freiwilligendienstleistende” geändert werden soll.
 
Insgesamt stellt die neue Gebührensatzung, die ab der kommenden Saison 2018 gelten soll, gerade für Alleinerziehende sowie für Kinder und Jugendliche, die das Angebot der Saisonkarte nutzen, eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar.
“Wir wollten Anreize setzen, die Saisonkarten zu nutzen, und hoffen, dass uns dies mit der neuen Gebührenstruktur gelingt. So war es uns neben der Beseitigung des bisherigen Ungleichgewichts ein wichtiges Anliegen, Alleinerziehenden gerade bei den Familien-Saisonkarten ein gegenüber der bisherigen Regelung verbessertes Angebot zu machen. Und besonders freuen wir uns über den fraktionsübergreifenden Konsens, dass Kinder in Zukunft erst ab einem Alter von 6 Jahren Eintritt bezahlen müssen.”
 
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