Kelkheim, 10.06.2025 – Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Kelkheim durch den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige im Stadtgebiet untersagen kann.
Zudem sollen durch eine gezielte Informationskampagne junge Menschen in Kelkheim sensibilisiert und über die Risiken des Lachgaskonsums und mögliche gesundheitliche Schäden aufgeklärt werden.
Schutz Minderjähriger vor dem Missbrauch von Lachgas
