Die Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem Bürgermeister als Verkehrsbehörde, in dem gepflasterten, verkehrsberuhigten oberen Bereich der Hornauer Straße ein LKW-Durchfahrtsverbot mit der Ausnahme „Lie-ferverkehr frei“ einzurichten.
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Hornauer Straße: Teilweise LKW-Durchfahrtsverbot / Lieferverkehr frei