Konzessionsvertrag Strom

Konzessionsvertrag Strom
Der Magistrat wird beauftragt, gemäß § 8, Abs. 3 des laufenden Strom-Konzessionsvertrages
die Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen Netzgesellschaft mit der Süwag Energie AG zu
prüfen. Dies geschieht mit dem Ziel, den Strom-Konzessionsvertrag bis zum Ende des Jahres
2020 auf die vorgesehene zu gründende Netzgesellschaft zu übertragen.

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