Aktualisierung der Schulwegepläne

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die Aktualität der jeweiligen Schulwegepläne für die Klassen 1 bis 7 bei den Schulen im Stadtgebiet zu prüfen.
2. Sofern erforderlich, sind in Zusammenarbeit mit den Schulen, dem Main-Taunus-Kreis als Schulträger sowie der Polizei neue Schulwegepläne für die Klassen 1 bis 7 zu erarbeiten bzw. vorhandene Pläne zu aktualisieren,
3. Über den Fortschritt ist im zuständigen Fachausschuss zu berichten.

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Aktualisierung der Schulwegepläne